Im Rahmen des Alterseinkünftegesetz, das 2004 beschlossen und zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wurde eine weiteres staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt konzipiert. Die Rürup Rente.
Neben der Riester Rente ist es nun auch möglich mit staatlicher Unterstützung in Form der Rürup Rente für die eigene Altersvorsorge zu sparen. Jedoch gibt es bei der Rürup Rente einige Besonderheiten, die man als Anleger vor Abschluss eines Vertrages wissen sollte.
Steuern sparen, Rentenleistung aufbauen!
Großes Plus der Rürup Rente sind die steuerlichen Vorteile. Wer einen Rürupvertrag abschließt, kann die aufgewendeten Beiträge steuerlich ansetzten. So wurde beschlossen, dass beginnend mit dem Jahr 2005 60% der Beiträge abzugsfähig sind. Bis zum Jahr 2025 steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit jährlich um weitere 2% an, so dass dann 2025 100% der Beiträge steuerlich angesetzt werden können.
Im Jahr 2009 liegt der aktuelle Satz bei 68%. Wenn ein Anleger 1.000 Euro im Jahr in einen Rürup Vertrag investiert, kann er hiervon 680 Euro in der nächsten Steuererklärung angeben. Liegt der persönliche Steuersatz beispielsweise bei 35%, so würde dies eine Steuerersparnis von 238 Euro ergeben. Dadurch erhöht sich natürlich die Rendite der Anlageform, da zwar 1.000 Euro investiert wurden, nach Abzug des Steuervorteils aber nur ca. 762 Euro selbst aufgewendet werden mussten.
Die Rürup Rente kann grundsätzlich jeder abschließen. Vorteilhaft ist Sie natürlich für alle Personen, die eine hohe Steuerbelastung haben, da sich bei diesem Personenkreis der steuerliche Vorteil wesentlich stärker auswirkt, als bei einem Geringverdiener.
Jährlich können bis zu maximal 20.000 Euro in einen Rürupvertrag investiert werden. Ehepaare die steuerlich gemeinsam veranlagt werden können sogar bis zu 40.000 Euro pro Jahr in eine Rürup Rente einsparen. Selbständige, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, können den vollen Betrag in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer und Beamte müssen vom maximalen Förderbeitrag die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung abziehen. Bei Beamten wir ein fiktiver Wert angesetzt, da durch die staatlichen Pensionen keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge aufgewendet werden müssen.
Damit ein Rürupvertrag steuerlich gefördert wird, muss das Produkt folgende Eigenschaften erfüllen: Es darf nur eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Eine einmalige Kapitalabfindung ist bei de Rürup Rente deshalb nicht möglich. Die Vererbbarkeit im Todesfall ist auf den Ehepartner und die versorgungsberechtigten Kinder beschränkt. Die Vermögenswerte dürfen nicht beliehen werden und sind somit auch vor einer Insolvenz oder vor Hartz IV geschützt.
Grundsätzlich kann sich trotz dieser Einschränkungen der Abschluss einer Rürup Rente lohnen, da durch die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase eine sehr gute Ablaufrendite erzielt wird.
Weitere Informationen findet man auch im Internet unter ruerup-rente-infoportal de.
Author: Oliver Bordt / bordt – bk-infoportale -de