Die private Krankenversicherung ist ein kapitalgedecktes Versicherungsmodell. Das heißt, bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrages werden alle Kosten, die im Laufe der Vertragslaufzeit entstehen, ermittelt und in die Beitragskalkulation übernommen.Durch dieses Vorgehen unterscheidet sich die private Krankenversicherung ganz wesentlich vom gesetzlichen System. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag ausschließlich in Abhängigkeit des Einkommens berechnet. Bei der privaten Krankenversicherung werden folgende Faktoren berücksichtigt.
Eintrittsalter:
Durch die kapitalgedeckte Kalkulationsweise, wird die gesamte Laufzeit des Vertrages berücksichtig. Ist das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung sehr niedrig, so ist auch der zu zahlenden Beitrag geringer, da die zukünftig anfallenden Kosten sowie die Alterungsrückstellungen auf eine lange Versicherungsdauer verteilt werden können. Grundsätzlich kann man sagen, je jünger man beim Wechsel in die private Krankenversicherung ist, desto geringer wird der Beitrag ausfallen.
Geschlecht:
Die Beiträge für Frauen sind im privaten Krankenversicherungsmodell immer etwas höher als für gleichaltrige Männer. Dies liegt zum einen an der Kalkulation der Schwangerschaftsphasen sowie die wesentlich höhere Lebenserwartung. Denn je älter der Mensch wird, umso mehr Leistungen werden in der Regel für Behandlungsmaßnahmen und Medikamente benötigt.
Versicherungsumfang:
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kann man bei der Tarifauswahl im privaten System Einfluss auf die Leistungen nehmen. Wählt man zum Beispiel, ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, sowie eine Topversorgung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen, so kostet dieser Tarif wesentlich mehr Geld wie ein Standardtarif mit vergleichbaren Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesundheitszustand:
Ein weiterer Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist die Berücksichtigung des Gesundheitszustandes bei der Beitragskalkulation. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Beitragskalkulation keinen Unterschied. Ganz anders ist dies bei den Privaten. Ist der Versicherungsnehmer bei Antragstellung gesund, so wird er zum Normaltarif versichert. Gibt es jedoch Risikoerhöhende Vorerkrankungen, so kann die private Krankenversicherung den Antrag ablehnen oder aber einen Risikozuschlag verlangen.Alle diese Faktoren werden bei der Ermittlung des individuellen Beitragssatzes herangezogen. Damit der Beitrag auch langfristig überschaubar bleibt, wird zusätzlich eine sogenannte Alterungsrückstellung einkalkuliert. Damit möchte man verhindern, dass nur aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person der Beitrag weiter ansteigt. Da man in jungen Jahren in der Regel wesentlich weniger Behandlungen benötigt, muss für das Alter eine Rücklage geschaffen werden.
Das bedeuten, dass der Beitrag sich nicht erhöhen würde, wenn die heute kalkulierten Kosten über die gesamte Versicherungsdauer gleich bleiben würden. Da es aber gerade im Gesundheitswesen enorme Kostensteigerrungen gibt, wird auch der Beitrag einer privaten Krankenversicherung weiter ansteigen.
Weitere Informationen findet man auch im Internet unter private-krankenversicherung-infoportal.de.
Author: Oliver Bordt / bordt – bk-infoportale -de